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                        Aufgaben der Personalräte  

Die Personalräte

  1.  wachen darüber, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden

  2. schützen die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten

  3.  beantragen allgemeine Maßnahmen zum Nutzen der Beschäftigten

  4. wachen darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw. zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden

  5. vertreten die Anregungen oder Beschwerden  der Beschäftigten

  6.  kümmern sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige

  7.  schließen Dienstvereinbarungen ab

  8.  achten auf Arbeitsschutz und Unfallverhütungen 

Ergebnisse der letzten Personalratswahlen 2008

Wortlaut des neuen LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz)

Eckpunkte zur Änderungen im neuen LPVG

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