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Die
Personalräte
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wachen
darüber, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt
werden
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schützen
die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten
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beantragen
allgemeine Maßnahmen zum Nutzen der Beschäftigten
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wachen
darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw.
zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden
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vertreten
die Anregungen oder Beschwerden der
Beschäftigten
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kümmern
sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige
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schließen
Dienstvereinbarungen ab
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achten
auf Arbeitsschutz und Unfallverhütungen
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Ergebnisse der letzten
Personalratswahlen 2008 |
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Wortlaut des neuen LPVG
(Landespersonalvertretungsgesetz) |
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Eckpunkte
zur Änderungen im neuen LPVG |
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