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Listenverfahren

Neben Bewerbungen für einzelne ausgeschriebene Stellen sind pauschale Bewerbungen nach dem vollständigen Abschluss der 2. Staatsprüfung möglich. Bewerber werden nach ihren nachgewiesenen Lehrbefähigungen in „Listen" geführt, bis ihnen eine Stelle ihren Wünschen entsprechend zugewiesen wird (oder sie sich von der Liste streichen lassen). Bewerber werden automatisiert in unterschiedlichen Listen geführt. 

Ein Bewerber mit der Fächerkombination „Wirtschaft", „Handelsbetriebslehre" und „Industriebetriebslehre" taucht in vielen Listen, die jeweils aufgerufen werden können, auf:

„Wirtschaft" + „Handel"

„Wirtschaft" + „Industrie"

„Wirtschaft" + „beliebig"

„Handel" + „beliebig" usw.

In diesen Listen tauchen die Bewerber in der Rangfolge ihrer Examensergebnisse auf. Bewerbungen erfolgen im Prinzip für einen landesweiten Einsatz. Eine unverbindliche Nennung von bis zu fünf bevorzugten Kreisen / kreisfreien Städten ist hierbei möglich.
Auf Wunsch der Bewerberinnen und Bewerber wird die Bewerbung auf bis zu zwölf Kreise / kreisfreie Städte oder einen Regierungsbezirk beschränkt.

Die Vergabe erfolgt in gemeinsamen Koordinierungssitzungen mit Vertretern der Bezirksregierungen und des Schulministeriums; alle Einstellungsvorgänge unterliegen der Mitbestimmung der Personalräte.

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