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Listenverfahren |
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Neben Bewerbungen für einzelne ausgeschriebene Stellen sind pauschale Bewerbungen nach dem vollständigen Abschluss der 2. Staatsprüfung möglich. Bewerber werden nach ihren nachgewiesenen Lehrbefähigungen in „Listen" geführt, bis ihnen eine Stelle ihren Wünschen entsprechend zugewiesen wird (oder sie sich von der Liste streichen lassen). Bewerber werden automatisiert in unterschiedlichen Listen geführt. Ein Bewerber mit der Fächerkombination „Wirtschaft", „Handelsbetriebslehre" und „Industriebetriebslehre" taucht in vielen Listen, die jeweils aufgerufen werden können, auf: „Wirtschaft" + „Handel" „Wirtschaft" + „Industrie" „Wirtschaft" + „beliebig" „Handel" + „beliebig" usw. In diesen Listen tauchen die Bewerber in der Rangfolge ihrer
Examensergebnisse auf. Bewerbungen erfolgen im Prinzip für einen landesweiten
Einsatz. Eine unverbindliche Nennung von bis zu fünf bevorzugten Kreisen /
kreisfreien Städten ist hierbei möglich. Die Vergabe erfolgt in gemeinsamen Koordinierungssitzungen mit Vertretern der Bezirksregierungen und des Schulministeriums; alle Einstellungsvorgänge unterliegen der Mitbestimmung der Personalräte. |