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Beispiel für zentrales Listenverfahren

Hier ein Beispiel für den Ablauf eines zentralen Listen-Einstellungsverfahrens in einer beliebigen Fächerkombination (Kreise und kreisfreie Städte hier mit dem Autokennzeichen):

Bedarfsliste

Bewerberliste

Kommune

Stellen

 

Rangplatz + Name

Ortswünsche

ganz NW?

Dortmund

1

 

1. Elke Eifrig

(Euskirchen)

EU BN SU K GM BM AC DN

nein

Hochsauerlandkreis

1

 

2. Ludwig Lustig

(Leverkusen)

LEV BN SU K BI D DN DU DO E

nein

Olpe

1

 

3. Bodo Boll

(Bielefeld)

BI PB DO BO D K E DU

ja

Bielefeld

1

 

4. Arne Artig

(Aachen)

AC EU LEV BN MS D DO

nein

 

 

   

5. Dieter Draht

(Dormagen)

NE D ME BM EU AC GM DN

ja

Es wird zunächst die Bewerberin auf Rangplatz 1 behandelt. In der Reihenfolge ihrer Ortswünsche wird automatisiert geprüft, ob es zu einer Zuweisung kommen kann. Da an keinem der gewünschten Orte Bedarf besteht, gibt es kein Einstellungsangebot.

Beim 2. Bewerber kommt es automatisch zur Zuweisung nach Bielefeld - dem ersten Ort mit Einstellungsbedarf.

Beim 3. Bewerber ist die Wunschschule Bielefeld schon vergeben. Die Zuweisung erfolgt in Dortmund, dem Einstellungswunsch in 3. Präferenz.

Der 4. Bewerber geht leer aus, da an keinem der gewünschten Orte noch Bedarf besteht, da ein Einsatz außerhalb dieser Orte abgelehnt wird (= ganz NW ist nicht angekreuzt).

Der 5. Bewerber wird in Olpe zum Einsatz kommen, da Olpe näher zu Bonn liegt als der Hochsauerlandkreis - das verdankt er der Tatsache, dass er sich bereit erklärt hat, den Dienst an jedem Ort in NW anzutreten.

Fazit in diesem Beispiel: Eine Stelle bleibt unbesetzt, zwei Bewerber gehen leer aus

Die Einstellungsangebote werden schriftlich übermittelt. Die Annahme eines Angebotes ist innerhalb der von der Einstellungsbehörde angegebenen Frist schriftlich zu erklären. Eine bedingte Annahme des Angebotes ist nicht möglich; sie wird wie das Fristversäumnis als Nichtannahme gewertet. Die Annahme und Nichtannahme führen zum Ausscheiden aus dem Listenverfahren.

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