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Auswahlverfahren

Wenn Stellen ausgeschrieben werden, dann sind folgende Formulierungsunterschiede wichtig: 

Fachliche Voraussetzungen", d.h. wenn eine bestimmte Fächerkombination gesucht wird (z.B. „Gestaltungstechnik und Deutsch"), dann sind diese Fächer zwingend vorgeschrieben, es handelt sich also um ein „hartes Kriterium" – bei Nichterfüllen keine Chance! Daher werden in Zeiten des Bewerbermangels Stellen so z.B. ausgeschrieben:

„Wirtschaft und Recht" oder „Wirtschaft und Politik" – wenn es in der einen Kombination keine Bewerber gibt, dann kann man in der anderen Kombination ggf. fündig werden.

Vorgeschrieben ist hier eindeutig:  keine Einladung zum Auswahlgespräch bei Nichterfüllung!

Bevorzugungskriterien" sind Hinweise, die auf weitere Kriterien abzielen: z.B.: „Bewerber mit schriftlichem Nachweis von Erfahrung in . . . werden bevorzugt". Es können auch bei sehr allgemeinen Ausschreibungen Formulierungen sein wie: (bei fachlicher Voraussetzung: „Wirtschaft und beliebig": „Bevorzugt werden Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Speditionskaufmann/-frau"; jetzt haben die Bewerber schlechte Karten (wenn einer der Bewerber dieses Kriterium erfüllt), die keine berufliche Erstausbildung vorweisen können bzw. eine hier nicht genannte Vorbildung. Auf der anderen Seite kann die Schule auch dann einen Bewerber noch auswählen, wenn niemand die Bedingung „Speditionslehre" erfüllt.

Wunschkriterien" sind zwar nicht Bestandteil der Vorauswahl, können aber bei ansonsten gleichwertigen Bewerbern letztlich den Ausschlag geben, beispielsweise: „Bewerber sollten Unterrichtserfahrung haben in Klassen mit . . ." oder „Bereitschaft auch in der Fachschule für . . . im Abendunterricht . . ." oder „Wir legen Wert auf . . ."

Wichtiger Hinweis:

In der Vergangenheit war häufig der Hinweis zu hören: „an der Schule X ist eine Bewerbung zwecklos, dort ist schon ein Bewerber so gut wie ausgewählt!"

Dies hat sich häufig als Irrtum herausgestellt. Denn einmal ist es durchaus üblich, dass sich der „sichere Kandidat" auch bei anderen Schulen beworben hat und nur aus Sicherheit angegeben hat, er werde die Stelle an Schule X antreten. Zum anderen sind viele Fälle bekannt, an denen Schulleitungen sich zumindest die „Vorab-Zusage" eines Kandidaten eingeholt hat, damit die Stelle auf jeden Fall besetzt werden kann. Hat aber die Kommission die tatsächliche Wahl zwischen zwei oder mehr Kandidaten, so werden die Karten neu „gemischt".

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